Behindertengerechter Umbau von Bushaltestellen

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Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) verlangt, dass Bushaltestellen bis spätestens Ende 2023 behindertengerecht ausgebaut sein müssen. In den letzten Jahren haben wir etliche Bushaltestellen entsprechend projektiert, die Bauarbeiten ausgeschrieben und die bauliche Umsetzung begleitet. Wir kennen die Tücken betreffend Höhenanpassungen, Platzbedarf, Entwässerung etc.

Falls Sie Bushaltestellen haben, die noch nicht den Anforderungen genügen, unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Umsetzung der Anpassungsmassnahmen.

Reto Strassmann

044 802 77 48
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