Zivilschutz
Zurück zur ÜbersichtLangjährige Erfahrung
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird die Schutzraumpflicht festgelegt. Wir übernehmen die Prüfung der Unterlagen wie auch die Kontrollen der Schutzräume.
Unsere Tätigkeiten umfassen
Allgemein
- Bauherrschaften, Planende und Behörden beraten
- Direkter Kontakt mit dem Amt für Militär und Zivilschutz
Baulicher Zivilschutz
- Prüfung der Schutzraumpflicht im Baubewilligungsverfahren
- Prüfung der Unterlagen der Schutzräume
- Abnahmen von Armierungen (Boden, Wände, Decken) im Rahmen von Baukontrollen
- Kontrolle der Statik der Schutzräume
- Schlussabnahme von Schutzräumen inkl. Aggregate
Weitere
- Ausgleichsplanung für den Schutzraumbedarf
- Periodische Kontrollen der Schutzräume
Richard König
044 815 51 40