Zivilschutz

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Langjährige Erfahrung

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird die Schutzraumpflicht festgelegt. Wir übernehmen die Prüfung der Unterlagen wie auch die Kontrollen der Schutzräume.

Unsere Tätigkeiten umfassen

Allgemein

  • Bauherrschaften, Planende und Behörden beraten
  • Direkter Kontakt mit dem Amt für Militär und Zivilschutz

Baulicher Zivilschutz

  • Prüfung der Schutzraumpflicht im Baubewilligungsverfahren
  • Prüfung der Unterlagen der Schutzräume
  • Abnahmen von Armierungen (Boden, Wände, Decken) im Rahmen von Baukontrollen
  • Kontrolle der Statik der Schutzräume
  • Schlussabnahme von Schutzräumen inkl. Aggregate

Weitere

  • Ausgleichsplanung für den Schutzraumbedarf
  • Periodische Kontrollen der Schutzräume
Richard König

044 815 51 40
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